Kostenübernahme von Krankenfahrten

Gesetzliche Zuzahlung

Wie bei Ihrem Apotheker müssen Sie auch bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt maximal 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

Bei Serienfahrten gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Auslegungen bezüglich des Eigenanteils. Einige Krankenkassen erheben für jede Fahrt – sogar für Hin- und Rückfahrt – jeweils einen Eigenanteil. Andere fordern diesen nur für die erste und die letzte Fahrt.

Vorbereitung einer Krankenfahrt

Um die Formalitäten der Kostenübernahme für Sie so stressfrei wie möglich zu gestalten, unterstützen wir Sie gerne tatkräftig. Dafür benötigen wir im Vorfeld einige Unterlagen:

  • Eine schriftliche Kostenübernahme der Krankenkasse ODER
  • Einen Transportschein/eine Verordnung des Krankenhauses oder behandelnden Arztes

Bitte beachten Sie, dass auf der Verordnung bei „Art der Verordnung“ unbedingt „Taxi/Mietwagen“ angekreuzt sein muss (siehe Bild).

Eine schriftliche Kostenübernahme der Krankenkasse wird nicht benötigt, wenn auf der Verordnung (Punkt 1. Grund der Beförderung) ein Kreuz im Bereich „Genehmigungsfreie Fahrten, a)“ für „Krankenhausbehandlung voll- oder teilstationär“ oder „Krankenhausbehandlung vor- oder nachstationär“ vorhanden ist.

Wenn alle Vorbereitungen erledigt sind, übergeben Sie unserem Mitarbeiter bei der ersten Fahrt die notwendigen Unterlagen.

Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir keine Patienten befördern, die während des Transports besonderer medizinischer Hilfe bedürfen oder ansteckende Krankheiten haben (auch bei Verdacht). Bitte rufen Sie in medizinischen Notfällen oder bei Unfällen den Rettungsdienst (Tel: 112).

Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung

Die bei uns anfallenden Fahrtkosten zahlt in der Regel Ihre Krankenkasse. Hierbei wird für Sie jedoch eine gesetzlich geregelte Zuzahlung fällig.

Wussten Sie, dass Sie sich diese Zuzahlungen teilweise erstatten lassen können, wenn sie in der Summe 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen (bei chronisch Kranken 1 %) überschreiten? Das Stichwort hierfür lautet Überforderungsklausel.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Häufig wird diese 2 %-Marke schneller erreicht, als man glaubt, da auch die Zuzahlungen für Medikamente in die Summe einfließen.

Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Ist der Kostenträger Ihrer Verordnung zur Krankenbeförderung eine Berufsgenossenschaft? Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden, müssen Sie keine Zuzahlung für Ihre Krankenbeförderung leisten. Die Fahrtkosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen – hierfür ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich.

Wichtig ist aber das korrekte Ausfüllen der Verordnung (siehe Pfeile im Bild).

Verordnung Krankenbeförderung Krankenfahrten Kostenübernahme

Bei allen Formalitäten sind wir Ihnen gerne behilflich

Wir sind mit den Formalitäten der Fahrtkostenabrechnung mit Krankenkassen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften bestens vertraut und arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung in der Zeit von:

Montag bis Freitag 06.00 Uhr – 18.00 Uhr